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Pflichtexemplare in der Nationalbibliothek

In der Nationalbibliothek werden seit Jahrzehnten ALLE deutschprachigen Publikationen gesammelt. Die Vorstellung, die gedruckten deutschsprachigen gesammelten Werke an einem Ort zu verwahren und Interessierten zugänglich zu machen ist faszinierend. Zu diesem Sammelerfolg gehört eine "Pflichtablieferungsverordnung": Wer Schriften veröffentlicht ist verpflichtet Exemplare bei der Nationalbibliothek einzureichen. Seit dem 29. Juni 2006 gilt diese Pflicht auch für Veröffentlichungen im Internet. Ich bin schon sehr gespannt, in welcher Weise Millionen von Webseiten zugänglich gemacht und dabei Veränderungen über Jahre nachvollziehbar gemacht werden sollen.

Grundsätzlich sammelt die Nationalbibliothek alles, aber es gibt Ausnahmen: "nur Websites, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse/kataloge hinausgeht [werden gesammelt]. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden ebenfalls nicht gesammelt.", schreibt uns eine Bibliothekarin.

Wir haben es mal ausprobiert

1. Schritt

Auf der Webseite (http://www.dnb.de/DE/Home/home_node.html) die Rahmen­bedingungen nachlesen. Abliefern kann nur wem eine „Anmelde­kennung“ (Benutzer­name) und ein Passwort zugeteilt wurde. Das passiert per E-Mail. Wir wurden aber zuerst gefragt, um welche Seite es denn gehe, das wurde geprüft und erst danach kamen die Zugangsdaten. Diese können für mehrere Ablieferungen benutzt werden.

2. Schritt

Mit den Angaben aus der E-Mail konnten wir uns einloggen und mussten dann einen Fragen­katalog über die „eingelieferte Netzpublikation“ durchackern, der von diplomierten BibliothekarInnen gestrickt wurde. Es gibt Online-Hilfen. Da uns die nötigen Fachkenntnisse fehlen, mussten wir einiges frei lassen oder auch mal raten. Das hat vielleicht 15 min gedauert.

3. Schritt

Nach diesem Eintrag gibt es wieder eine eMail. Sie enthält einen neuen Code.
Die gesamte Website muss in einem Archiv (zum Beispiel .zip oder .tar) komprimiert werden. Das Archiv bekommt als Namen den neuen Code und kann dann mit einem ftp-Client auf den Server der Nationalbibliothek hochgeladen werden.

4. Schritt

Eine E-Mail bestätigt die erfolgreiche Einlieferung.

Das ganze hat sich über etwa eine Woche verteilt. Unseren Kunden bieten wir an, dieses Procedere zu übernehmen.

Georg Paaßen


Letzte Aktualisierung: Freitag 25.05.2007